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Buchen. (asc) Ehrungen sowie die Verabschiedung von Jugendleiter Jürgen Sillmann standen neben den Jahresberichten im Vordergrund der Jahreshauptversammlung bei den Buchener Schützen am vergangenen Samstag.
Oberschützenmeister Achim Schubert begrüßte dazu die anwesenden Mitglieder, besonders Bürgermeister Roland Burger und stieg nach Feststellung der Tagesordnung gleich in den Reigen der Berichte ein.
Erst im Mai des vergangenen Jahres war es möglich einen neuen Festwirt zum Schützenmarkt verpflichten zu können, so Schubert. Mit der Festwirtfamilie Groll aus Michelstadt taten die Schützen dabei einen sicheren Treffer ins Schwarze. Das große Festzelt zeigte sich durch attraktives Speisen- und Getränkeangebot sowie ausgewogenes Unterhaltungsprogramm täglich gut besucht. Erfreut zeigte sich Schubert, dass Festwirt Groll auch für das Jahr 2024 die Bewirtung übernimmt.
Die sportlichen Erfolge zeigte erster Schützenmeister Joachim Schmidt in seinem Bericht auf. Kreismeisterschaften, Landesmeisterschaften, Deutsche Meisterschaften, das Alters- und Seniorenschießen, VBF-Schießen, Himmelfahrtscheibe, Mannschaftspreisschießen, Schützenmarkt und Rundenwettkämpfe wiesen dabei auf rege Tätigkeit hin.
Weiterhin zeichnete Schmidt die Vereinsmeister aus.
Die Gesamtliste der Vereinsmeisterschaft ist unter:
www.sg-buchen.de/sport/meisterschaften.html#vereinsmeisterschaft
einzusehen.
Verschiedene Veranstaltungen im heimischen wie auswärtigen Bereich ließ der Oberschützenmeister Revue passieren. Besonders die Teilnahme einer Abordnung der SG zum Jubiläum in Oldenburg bei „Tell Wechloy“, Schützenmarkt-Frühschoppen und Königsproklamation im „Reichsadler“, Jahresabschlussfeier in der „Sonne“, den Info-Abend des BSV für die Schützenkreis I, II und III sowie Sitzungen des Verwaltungsrates und Arbeitseinsätze hob Schubert besonders hervor.
Ein ganz besonderes Schmankerl hatte Schausteller und Mitglied Wolfgang Boos in Form einer erklecklichen Spende für die SG’ler parat, die er dem Oberschützenmeister überreichte.
Zweiter Schützenmeister Hans Mittelstaedt berichtete über Veranstaltungen und Geburtstage. Marktmeister Frank Helm zeigte nochmals die Highlights zum 194. Buchener Schützenmarkt auf.
11 Jugendliche hat die SG zurzeit in der Mitgliederliste, so Jugendleiter Jürgen Sillmann. Auf dem Trainingsprogramm stehen neben den Luftdruckwaffen auch Bogenschießen.
Damenleiterin Hannelore Müller hatte die Damentreffs im Rückblick. Schatzmeisterin Andrea Pfeiffer berichtete über den Kassenstand, der von den Prüfern Reinhold Halbaur und Peter Bleifuß als ohne Mangel bestätigt wurde.
Bürgermeister Roland Burger beantragte die Entlastung, die einstimmig gewährt wurde.
Der Antrag des Vorstandes zur moderaten Beitragserhöhung ab dem Jahr 2025 wurde per einstimmigem Beschluss der Versammlung genehmigt.
Langjährige Mitglieder durfte Oberschützenmeister Achim Schubert danach auszeichnen. Für 25 Jahre erhielten Harold Weinberger, Christoph Wörner, Carsten Schäfer und Fabian Schnorr jeweils Urkunde und Nadel des BSV und des DSB. Für 40 Jahre Alois Edinger. Für 50 Jahre Andrea Schmidt, Uwe Heck und Helfried Künzig. Für 60 Jahre Hannelore Müller, Siegmund Gross und Heinz Hilbert.
Ehrennadeln und Urkunden des Badischen Sportschützenverbandes und des Deutschen Schützenbundes erhielten langjährige Mitglieder vom Vorstand der SG überreicht.
Foto: A. Schubert
Offiziell und mit extra Präsent versehen verabschiedete danach der OSM. Jugendleiter Jürgen Sillmann, der künftig im Schwarzwald seine Künste unter Beweis stellen wird. „17 Jahre hast du beim regionalen und überregionalen Schießen und bei Meisterschaften bis hin zu den „Deutschen“ den Namen der SG ins weite Land hinausgetragen. Als Jugendleiter hast du es verstanden, unsere Jugendlichen zu binden, sie auszubilden und sie für den Schießsport zu begeistern“. Jeanette Slusarek und Michelle Mages werden nun bis zur Neuwahl in einem Jahr die Jugend beim Training unterstützen.
Jugendleiter Jürgen Sillmann (Mitte) wurde für seine Tätigkeit von Oberschützenmeister Achim Schubert, 1. Schützenmeister Joachim Schmidt, 2. Schützenmeister Hans Mittelstaedt und Verwaltungsratsmitglied Manfred Mechler geehrt und mit einem Präsent verabschiedet. Foto: A. Schubert
Mit dem Ausblick auf künftige Termine wie dem Himmelfahrtsschießen am 9. Mai, dem 195. Buchener Schützenmarkt vom 31. August bis 8. September 2024 sowie dem Dank an alle aktiven und passiven Mitglieder der SG beendete Achim Schubert die Versammlung.
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Die "Schützengesellschaft 1822 Buchen e.V." gratuliert ihrem Mitglied Roland Burger
zur gewonnenen Bürgermeisterwahl 2021.
Die Schützengesellschaft freut sich das Jubiläumsjahr "200 Jahre SG 1822 Buchen"
gemeinsam mit Bürgermeister Roland Burger zu feiern.
Auf unseren alten und neuen Bürgermeister ein dreifach kräftiges
"Gut Schuss"
16.11.2021
In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel – Zutritt nur für Geimpfte und Genesene
Im Freien gilt die verschärfte 3G-Regel – negativer PCR-Test ist erforderlich (nicht älter als 48 Stunden)
Trainings- und Übungsbetrieb sowie Wettkämpfe
Im Freien:
Verschärfte 3G-Regel, d. h. bei nicht-immunisierten Personen ist ein negativer PCR-Test erforderlich (nicht älter als 48 Stunden)
In geschlossenen Räumen:
2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene)
Hinweis:
Für beschäftigte Personen (z. B. Trainerinnen und Trainer, Übungsleiter, Hausmeister) ist - unabhängig davon, ob diese hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbstständig sind - beim Vorliegen einer Testpflicht ein Antigen-Testnachweis an jedem Präsenztag ausreichend.
Wichtig:
In der Alarmstufe gibt es keine Ausnahme für an Wettkampfserien und am Ligabetrieb teilnehmende Sportlerinnen und Sportler sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden. D. h. es besteht auch bei Wettkampfserien oder im Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises, in geschlossenen Räumen gilt 2G.
Ausnahmen von der strengeren Testpflicht:
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) sind:
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre
• Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
• Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
• Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Hinweis zu Schüler/-innen
Schüler/-innen (Grundschule, auf Grundschule aufbauende Schulen, sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, berufliche Schulen) müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden.
Es reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.
Ihr Badischer Sportschützenverband
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